Energieausweis erforderlich …

In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis angegebenen werden.

§16a – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Bei Neubauten muss der Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist. Für andere Wohngebäude können sowohl der Bedarfspass als auch der Verbrauchspass erstellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen wird, dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dieses Anforderungsprofil erreichen.

Wir stellen beide Ausweisarten für Sie aus. Der Verbrauchspass berücksichtigt den Verbrauch der letzten drei Jahre und muss bekannt sein. Er spiegelt also mehr das Nutzerverhalten als die Bausubstanz wieder. Der Bedarfspass berücksichtigt die energetische Qualität des Gebäudes und der Wärmeerzeugung. Er stellt die weit bessere Grundlage für eine Kauf- oder Mietentscheidung da, als das bewertete Nutzerverhalten im Verbrauchspass. Beide Ausweise haben 10 Jahre Gültigkeit.

Am 1. Mai 2014 sind neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:

1. Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
2. Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann. Zusätzlich drohen Abmahnungen.

Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt worden ist oder die durch nachträgliche Maßnahmen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, genügt ein Verbrauchsausweis.

 

 

Verbrauchsausweis für Wohngebäude für die Baujahre ab 1978

  • Energieausweis nach neuster EnEV mit amtlicher Registriernummer
  • Nach EnEV zugelassenes, geprüftes Verfahren mit Plausibilitätscheck
  • Unser Vor-Ort-Service* mit Datenerfassung der Heizungs-Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre,
    sowie die Daten der Heizanlage
  • Lieferumfang: Energieausweis im PDF-Format mit digitaler Unterschrift

Preis inkl. 19 % MwSt. nur 129,- Euro

 

Bedarfsausweis für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu 20 Wohnungen

  • Energieausweis nach neuster EnEV mit amtlicher Registriernummer
  • Nach EnEV zugelassenes, geprüftes Verfahren mit Plausibilitätscheck
  • Unser Vor-Ort-Service* mit Vermessung und Datenerfassung von Grundrissen,
    Fenster, Dämmung, Heizanlage ect.
  • Lieferumfang: Energieausweis im PDF-Format mit digitaler Unterschrift

Preis inkl. 19 % MwSt. nur 149,- Euro

 

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (erforderlich für Gewerbeimmobilie)

  • Energieausweis nach neuster EnEV mit amtlicher Registriernummer
  • Nach EnEV zugelassenes, geprüftes Verfahren mit Plausibilitätscheck
  • Unser Vor-Ort-Service* mit Datenerfassung der Verbrauchswerte für Strom,
    Heizung, Lüftungsanlage, Datenerfassung vom Grundriss
  • Lieferumfang: Energieausweis im PDF-Format mit digitaler Unterschrift

Preis inkl. 19 % MwSt. nur 179,- Euro

 

* In unserem Vor-Ort-Service ist die An- und Abfahrt zum Objekt innerhalb von 25 km um 27616 Beverstedt enthalten.
Zusätzliche Anfahrts-Kilometer werden mit je 0,25 €/km gesondert berechnet.